Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker in der Region Mittel- und Oberfranken,
Großraum Nürnberg, Erlangen und Bamberg

Der Tod einer nahestehenden Person ist für sich allein schon eines der belastendsten Ereignisse, das man sich vorstellen kann. Und doch trifft es uns alle früher oder später.
Hinzu kommt die Auflösung des Nachlasses und die Teilung des Erbes, die ja nach den Wünschen des/der Verstorbenen erfolgen soll. Besteht kein Testament, gerät dies in vielen Fällen zu einer problembehafteten Aufgabe, die nicht selten in Streitigkeiten endet. Und selbst wenn der Nachlass testamentarisch vom Erblasser geregelt wurde, ist ein Testamentsvollstrecker stets eine wertvolle Unterstützung, die hilft, plötzliche Unklarheiten auszuräumen und professionell sowie unparteiisch Antworten auf offene Fragen gibt.

Ein Testamentsvollstrecker steht den Erben auch bei den oftmals erheblichen administrativen Aufgaben rund um den Nachlass bei und erledigt sämtliche finanziellen Belange. Dadurch wird eine faire Behandlung aller Beteiligten im Sinne des Erblassers erreicht. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich außerdem um offene und noch anfallende Rechnungen des/der Verstorbenen und überwacht kommissarisch Vermögenswerte wie Depots, Konten und Schließfächer.

Wie genau entlastet die Testamentsvollstreckung den/die Erben?

Die Nachlassabwicklung ist stets eine komplexe Aufgabe, die von den Angehörigen nicht unterschätzt werden sollte. Es gilt dabei viele unerlässliche Schritte zu beachten und deren zeitliche Abfolge einzuhalten.

Dazu zählt:

  • Die objektive Sicherung des gesamten Nachlasses
  • Die Räumung und Auflösung der Wohnstätte
  • Die Sammlung und Sichtung aller relevanten Unterlagen
  • Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nach §2215 BGB
  • Die Aufstellung und Abwicklung aller zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Vertragsbeziehungen – privater und geschäftlicher Natur
  • Das Auffinden und Einziehen aller fälligen und noch anstehenden Forderungen
  • Die Zahlung und Prüfung offener und noch eingehender Rechnungen
  • Die korrekte Erfüllung etwaiger Vermächtnisse und Auflagen nach § 2303 BGB
  • Die Aufhebung/Kündigung jeglicher Arten von Abos/Verpflichtungen etc.
  • Die zügige Umschreibung von Konten und Grundstücken
  • Die artgerechte Unterbringung von Haustieren
  • Das Einhalten sämtlicher Fristen und Termine
  • Die rechtzeitige und korrekte Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung

Die folgenden Gründe sprechen für eine professionelle Testamentsvollstreckung

  • Erbstreitigkeiten lassen sich durch die Testamentsvollstreckung vermeiden
  • Die Erben werden durch die Testamentsvollstreckung emotional und bei der Erledigung sämtlicher Arbeiten stark entlastet
  • Eine Testamentsvollstreckung wirkt friedensstiftend
  • Eine Testamentsvollstreckung garantiert die korrekte Abwicklung im tatsächlichen Sinne des letzten Willens.
  • Eine Testamentsvollstreckung schützt auch die Rechte Minderjähriger, Behinderter und anderer im besonderen Maße Schutzbedürftiger
  • Erben werden durch eine Testamentsvollstreckung vor den eigenen Gläubigern geschützt
  • Fortlaufende Geschäfte und Unternehmen werden durch die Testamentsvollstreckung vor finanziellen und administrativen Problemen bewahrt

Arten einer Testamentsvollstreckung

Abwicklungstestamentsvollstreckung

Eine Abwicklungstestamentsvollstreckung ist immer dann sinnvoll, wenn eine gerechte und gesicherte Aufteilung des Erbes gewährleistet werden soll. Der Testamentsvollstrecker wird stets im Sinne und nach den Vorgaben des Erblassers tätig, dessen Wille vor den Interessen der Erben geht. Die Erben sind dem Testamentsvollstrecker gegenüber nicht weisungsbefugt. Laut § 2211 BGB geht die Verfügungsgewalt über den Nachlass bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung auf den Testamentsvollstrecker über.

Diese Regelung bezieht sich, neben finanziellen Belangen, auch auf die Veräußerung oder Belastung von Nachlassgrundstücken. In diesem Fall wird bei der Umschreibung von Immobilien im Grundbuch ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen. Damit ist bis zur erfolgten Abwicklung offener Belastungen und des Verkaufs oder der Löschung des Vermerks eine Verfügung über das Grundstück durch einzelne Erben nicht mehr möglich.

Verwaltungstestamentsvollstreckung

Immer dann, wenn der Erblasser seinen Erben den Nachlass oder daraus entstehende Erträge unter dem Vorbehalt einer vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten Verfügungsbefugnis zukommen lassen will, empfiehlt sich die Anordnung einer Verwaltungstestamentsvollstreckung.

Dies trifft vor allem auf Situationen zu, in denen der Lebensunterhalt für Minderjährige gewährleistet werden soll. Auch kann so die Absicherung suchtkranker, behinderter oder anderweitig eingeschränkter Personen erwirkt werden, die aus verschiedenen Gründen nicht vollumfänglich in der Lage sind, das ererbte Vermögen vorübergehend oder dauerhaft wirtschaftlich zu verwalten.

Was ich als Testamentsvollstrecker für Sie tun kann

Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Kompetenz der damit beauftragten Person. Zweifelsohne erfordert dieses Amt ein erhebliches fachliches Können. Der Testamentsvollstrecker muss über ein hohes Maß an Sorgfalt, sowie über eine sehr gute Ausgleichsfähigkeit verfügen. Auch innere Unabhängigkeit, Entscheidungs-, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft gehören zu den unbedingt nötigen Eigenschaften.
In Fällen, bei denen ein Angehöriger oder Miterbe als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, kommt es oftmals zu Vorwürfen, dass er/sie sich unprofessionell oder parteiisch verhalte oder überfordert ist. Durch die Einsetzung einer versierten, neutralen Person kann Streit zwischen den Erben schon im Vorfeld vermieden werden. Auch sind juristische Laien mit dem komplexen Regelwerk und den umfangreichen, komplizierten Aufgaben während der Nachlassabwicklung regelmäßig überlastet. Bei Fehlern sind sie dann aber für den entstandenen Schaden in vollem Umfang verantwortlich.

Die Millenium Finanzmakler unterstützen Sie jederzeit professionell und kompetent bei der Nachlassverwaltung und -abwicklung gegenüber Erben und Erbengemeinschaften.
Als erfahrene Testamentsvollstrecker betreuen wir den Nachlass stets im Sinne des Erblassers und seiner Familie.

Als Testamentsvollstrecker stehen wir auch bei unerwarteten Todesfällen ohne Wartezeiten hilfreich an der Seite unserer Kunden. Dabei geht es niemals um eine Bevormundung der Erben, sondern um die bestmögliche und faire Betreuung des Nachlasses und damit aller Beteiligten.

Auch ohne Mandat zur Testamentsvollstreckung können Sie uns jederzeit mit der kompletten Betreuung des Nachlasses beauftragen. Dazu gehören dann sämtliche Abwicklungen von Formalitäten, steuerlichen Pflichten und andere administrative Sachverhalte, für die Sie uns beauftragen.
Sehr gerne helfen wir auch Mandanten, die in juristischen Fragen unerfahren sind, aufgrund weit entfernter Wohnorte Probleme bei der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten haben oder durch ihr vorgerücktes Alter mit besonderen Schwierigkeiten belastet sind.

Sie haben noch Fragen zum Ablauf einer Testamentsvollstreckung?

In einem kostenlosen Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort.