Generationenberatung für Nürnberg und die Region

Es ist ein gutes Gefühl, wenn alles geregelt ist

Ob Großeltern, Eltern oder Kinder – jede Generation kann ein Schicksal treffen. Wenn die Familie plötzlich mit Krankheit, einem Pflegefall, Berufsunfähigkeit oder Tod konfrontiert wird, ist es einfacher, wenn alles geregelt ist. Deshalb machen wir die sogenannte Generationenberatung, die aus 4 Säulen besteht. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegeversicherung und Testament sorgen dafür, dass die finanzielle Zukunft Ihrer Familie geregelt ist, dass alles harmonisch läuft und Jeder nach Ihrem Willen handelt.

Die vier Säulen der persönlichen Vorsorge

Warum sollten Sie eine Generationenberatung in Anspruch nehmen?

Wenn Ihnen Ihre Familie wichtig ist, sollten Sie sich rechtzeitig mit unangenehmen Themen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod auseinandersetzen. Denn wenn ein solcher Fall eintritt und es ist alles geregelt, bürden Sie Ihrer Familie nicht noch die Last der Entscheidungen auf. Dank Patientenverfügung und Testament wissen Ihre Angehörigen genau, was Sie sich gewünscht haben und was zu tun ist. Gleiches gilt, wenn Sie zum Pflegefall werden. Haben Sie vorgesorgt und eine Versicherung übernimmt die laufenden Kosten, ist es für Ihre Familie einfacher und sie wird nicht zusätzlich finanziell belastet.

Mit der Generationenberatung helfen wir Ihnen, sich optimal auf Ereignisse wie Krankheit, Pflege oder Tod und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten.

Vorteile unserer Generationenvorsorge

  • Sie können sicher sein, dass man nach Ihrem Willen entscheidet
  • Sie werden nicht entmündigt und von einem Fremden betreut
  • Sie fallen Ihrer Familie finanziell nicht zur Last
  • Sie verteilen Ihr Erbe so wie Sie es wünschen
  • Sie sorgen für Harmonie in der Familie
  • Sie und Ihre Familie haben ein gutes, sicheres Gefühl

Sie haben Fragen zur Generationenberatung?

In einem kostenlosen Gespräch stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort!

Vollmachten

Generalvollmacht

Mit der Generalvollmacht geben Sie einer von Ihnen bevollmächtigten Person nahezu uneingeschränkten Zugang zu Banken, Behörden, Versicherungen und Beihilfestellen. Das ermöglicht dieser Person eine schnelle Abwicklung im Notfall. Sie kann sich sofort um solch wichtige Angelegenheiten kümmern. Allerdings ist zur Regelung bestimmter persönlicher Angelegenheiten eine Generalvollmacht allein nicht ausreichend. Dazu dient die sogenannte Vorsorgevollmacht.

Da die auserwählte Person wichtige Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, dürfen Sie die Generalvollmacht nur einer Person erteilen, der Sie uneingeschränkt vertrauen.

Vorteil der Vollmacht: Der Gang zum Gericht und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers wird dank einer Generalvollmacht vermieden!

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Erlaubnis, für Sie Entscheidungen zu treffen und zu für Sie zu handeln. Bei einem Notfall kann die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen und ohne Ihre weitere Zustimmung handeln. Daher sollte auch hier die Person sehr gut ausgewählt werden.

Unternehmervollmacht

Als Selbstständiger oder Unternehmer müssen Sie nicht nur an Ihre Familie denken, sondern auch an Ihre Firma. Hier tragen Sie die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner und Auftraggeber.
Im Falle einer Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall ist es besonders wichtig, dass Ihre Firma erfolgreich und zielgerichtet fortgeführt werden kann. Hierfür brauchen Sie eine vertrauensvolle und kompetente Vertretung, die das in Ihrem Namen erledigt. Sie können z.B. Angehörige oder Bekannte aber auch Geschäftspartner mit der der Geschäftsführung bevollmächtigen.

Eine Unternehmervollmacht sollte immer sehr individuell auf die jeweilige Firma und dessen Inhaber abgestimmt sein.

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie einer bevollmächtigten Person Zugang zu Ihrem Bankkonto und ermöglichen ihrdie Durchführung von Bank-, Kredit- und Transaktionsgeschäften. Das schließt auch den Handel mit Wertpapieren sowie das Anerkennen von Mitteilungen mit ein. Die Kontoschließung oder die Erteilung von Untervollmachten ist dem Bevollmächtigten allerdings nicht gestattet. Gleiches gilt für die Eröffnung weiterer Konten oder Depots, den Abschluss von Kreditverträgen oder die Beantragung von Kreditkarten.

Selbstverständlich ist die Bank dazu verpflichtet, die Identität des Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises festzustellen. Am Besten Sie besuchen die Bank gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten, um eine Bankvollmacht einzurichten.


Verfügungen

Patientenverfügung

Im Rahmen einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen, falls Sie das aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst bestimmen können. Sie können z.B. lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen oder die Behandlung bei komatösen Zuständen bestimmen.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren rechtlichen Betreuer und können zudem inhaltliche Vorgaben festlegen – z.B. Gewohnheiten oder Wünsche, die Ihnen bei der Betreuung wichtig sind oder wo Sie die Pflege wünschen (Pflegheim oder zu Hause) Zum Tragen kommt die Betreuungsverfügung, sobald das Gericht über eine rechtliche Betreuung entscheiden muss.

Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung kommt zum Tragen, wenn die eigenen Kinder aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit der Eltern sich selbst überlassen sind. Möchten Sie in einem solchen Fall nicht allein dem Vormundschaftsgericht die Entscheidung über einen geeigneten Vormund überlassen, müssen Sie rechtzeitig eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Dabei müssen formale Vorgaben beachtet werden, damit sie rechtsgültig ist.

Vorsicht: Nahe Verwandte erhalten nicht automatisch das Sorgerecht für Ihre Kinder!
Um die richtige Person für das Sorgerecht zu finden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen: Ist der Sorgeberechtigte finanziell in der Lage, die Versorgung zu übernehmen? Ist er volljährig, körperlich gesund und auch langfristig in der Lage für die Kinder zu sorgen?

Haustierverfügung

Manchen Menschen sind ihre Haustiere sehr wichtig. Zum Glück kann auch für sie eine Regelung getroffen werden und sie werden dann nicht mit dem restlichen Erbe gleichgestellt und wie eine Sache behandelt.

Wenn Sie eine ganz bestimmte Person auswählen möchten, die sich im Notfall der Pflege und Betreuung ihres Haustieres annimmt, können Sie diese Vorkehrungen zu Lebzeiten detailliert in einer Haustierverfügung festlegen.


Was passiert bei der Generationenberatung?

Nach einem Kennenlernen, in dem wir auch Ihre individuelle Lebenssituation erörtern, erhalten Sie von uns wichtige Hinweise und Tipps zu den 4 Säulen der persönlichen Vorsorge. Zudem zeigen wir Ihnen mögliche Herausforderungen auf, mit denen Sie und Ihre Familie in der Zukunft womöglich zurecht kommen müssen. Entscheiden Sie selbst, was für Sie wichtig ist und wo für Sie Handlungsbedarf besteht. Aufbauend auf Ihren Entscheidungen erarbeiten wir individuelle Lösungen, mit denen Sie Risiken optimal absichern können und gelassen in die Zukunft sehen.

Dokumentation in der Vorsorgemappe

Im Anschluss an die Generationenberatung erhalten Sie Ihre individuelle Vorsorgemappe.
Enthalten sind wichtige Informationen und alle Formulare, die im Ernstfall schnell auffindbar sein sollten.