Finanzielle Sicherheit meines Partners

Lebenspartner finanziell absichern

In der heutigen Zeit leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche Paare haben Angst, Ihre Beziehung durch eine Hochzeit „kaputt“ zu machen oder sehen die Ehe als veraltetes und überholtes Ritual an. Andere scheuen die Kosten und Mühen, die eine Hochzeit mit sich bringt. Doch ganz egal, warum man sich gegen eine Ehe entscheidet: Auch das unverheiratete Paar und dessen Kinder sollten im Ernstfall, z.B. dem Tod des Lebenspartners, abgesichert sein!
Auch einige rechtliche Aspekte gilt es zu beachten.

Wer sollte sich absichern?

Besonders wichtig ist eine Absicherung für Allein- oder Hauptverdiener sowie für Paare, die eine Immobilie finanziert haben und damit hohe Fixkosten zu bedienen haben.

Falls ein Lebenspartner stirbt, sichert die Risikolebensversicherung Hinterbliebene ab. Um vorhandene Kredite weiter abzahlen zu können und den Lebensunterhalt zu sichern, sollte die Versicherungssumme hoch genug angesetzt sein. Sie muss die entstandene Gehaltslücke annährend füllen.

Für unverheiratete Paare eignen sich getrennte „Überkreuzverträge“ oder die Partner-Risikoversicherung. Auch für verheiratete Paare sind zwei getrennte Verträge möglich. Alternativ gibt es für Eheleute verbundene Risikolebensversicherungen.

Eine Hinterbliebenenversorgung ist auch für unverheiratete Paare sehr wichtig.
Speziell für Allein- oder Hauptverdiener sowie für Familien, die eine Immobilie finanzieren.

Was passiert, wenn der Lebenspartner stirbt?

Nur wenige Menschen stellen sich die Frage, was in diesem Fall passiert. Diese Frage ist aber wichtig - vor allem aus finanziellen Gründen! Denn leider reichen Witwen- oder Waisenrenten in den meisten Fällen nicht aus, um das Leben allein zu finanzieren. Es ist eine zusätzliche Absicherung nötig, damit Ihre Hinterbliebenen auch im Falles des Falles ohne finanzielle Sorgen leben können.

Stirbt ein Mensch, müssen die Hinterbliebenen mit der Trauer fertig werden und ihr Leben alleine organisieren. Das kostet viel Kraft, Zeit und leider auch jede Menge Geld. Kommt nun auch noch der Verlust des Eigenheims hinzu, haben es Hinterbliebene doppelt schwer. Gleiches gilt, wenn der bzw. die Hinterbliebene nun Vollzeit arbeiten muss, um das Familienleben und die Kinder zu finanzieren. Dann bleibt keine Zeit für die Trauer und das liebevolle Versorgen der Familie. Wer seine Liebsten für diesen schweren Fall finanziell absichern möchte, sollte eine Todesfallabsicherung abschließen. Welche Möglichkeiten es hierfür gibt und welche speziell für Sie geeignet ist, zeigen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch auf.

Risikolebensversicherung

Ausgezeichneter Familienschutz

Partner-Risikoversicherung

Die Partner-Risikoversicherung eignet sich zur gegenseitigen Vorsorge für den Todesfall beider Lebenspartner. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung mit einem Beitrag für zwei Personen, in der alle Leistungen einer klassischen Risikoversicherung integriert sind. Die Versicherungssumme wird einmalig ausbezahlt, wenn einer der beiden Versicherten stirbt. Vorteile für die Partner-Risikoversicherung:

  • Günstige Beiträge: I.d.R. kostet dieser eine Vertrag weniger als zwei einzelne Verträge.
  • Ausgezeichnet: Die Partner-Risikoversicherung wurde in Vergleichstests mit Spitzen-Noten ausgezeichnet.
  • Flexibel: Versicherungsleistungen und Beiträge können auf die individuelle Situation angepasst werden.
  • Sofortiger Schutz: Die Versicherung gilt ab Antragseingang – es sind keine Wartezeiten einzuhalten.

Tipps für werdende Eltern: Spätestens wenn Nachwuchs erwartet wird, sollten Sie über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Denn mit Kindern ist es für Hinterbliebene noch schwieriger, die finanziellen Verpflichtungen alleine zu tragen. Falls bereits ein Vertrag besteht, sollten Sie prüfen, ob die Versicherungssumme noch passend ist oder ob diese erhöht werden sollte. Viele Versicherer stimmen einer Abänderung auch ohne erneute Gesundheitsprüfung zu.

Vorsorgevollmacht für unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner bekommen im Krankenhaus keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des Partners. Wichtige Entscheidungen treffen, dürfen sie erst recht nicht – und das nur, weil der Trauschein fehlt. Aus diesem Grund ist es besonders für unverheiratete Lebenspartner empfehlenswert, sich eine gegenseitige Vorsorgevollmacht zu erteilen. Denn nur mit ihr können sie im Ernstfall im Sinne ihres Partners handeln und wichtige Entscheidungen treffen.

Liegt keine Vollmacht vor, ist das Vormundschaftsgericht zuständig. Es bestellt einen gesetzlichen Betreuer, der über die medizinische Behandlung entscheidet. Gleiches gilt für finanzielle Entscheidungen – auch hier sind Ihnen ohne Vorsorgevollmacht die Hände gebunden!

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Wichtige, sinnvolle und unnötige Versicherungen

Gemeinsame Haftpflichtversicherung auch für unverheiratete Paare

Versicherungsgesellschaften haben auf die neuen Trends dieser Zeit reagiert und gestatten heute i.d.R. auch unverheirateten Paaren eine Mitversicherung Ihrer Partner. Voraussetzung ist meist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die das Zusammenleben voraussetzt. Zu beachten ist, dass der Partner im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird.

Den jüngeren Vertrag kündigen

Falls Sie bei Beginn der Partnerschaft zwei Haftpflichtversicherungen besitzen, haben Sie das Recht, einen Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Hier müssen Sie prüfen, welcher Versicherungsvertrag länger besteht. Denn dieser ältere Vertrag hat die älteren Rechte und muss bestehen bleiben. Kündigen können Sie lediglich den jüngeren Vertrag, also den, der als letztes abgeschlossen wurde.